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AGB

 

MIETBEDINGUNGEN MIT VERLÄNGERUNG- UND KAUFOPTION

1. LIEFERUNG UND ÜBERGABE DER MIETSACHE
Der Liefertermin ist freibleibend. Der Mieter ist zur Abnahme der bestellten Mietsache verpflichtet und hat den Empfang derselben auf der Übergabebestätigung zu bestätigen. Bei Anlieferung wird eine einmalige, anteilig Anlieferungspauschale fällig. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen spätestens 3 Tage nach Anlieferung schriftlich bekannt gemacht werden. Hier gilt das Datum des Poststempels.

2. GEWÄHRLEISTUNG
Etwaige Störungen oder erforderliche Reparaturen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen, damit dieser schnellstmöglich für die Wiederinstandsetzung sorgen kann. Die Gewährleistung des Vermieters erstreckt sich nur auf Fabrikationsmängel am Gerät oder normalen Verschleiß. Schäden, die z.B. durch unsachgemäße Behandlung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. GEBRAUCH & UNTERHALTUNG DER MIETSACHE
Der Mieter überwacht die Mietsache gegen jede unsachgemäße Behandlung und sorgt dafür, dass diese stets äußerlich gesäubert bzw. gepflegt wird und nach der Geschäftszeit unter Verschluss steht. Betriebs- und Unterhaltungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist in keinem Fall, insbesondere nicht bei Störungen an der Mietsache, berechtigt, die Miete zu mindern oder die Zahlungen zu verweigern.

4. BEEINTRÄCHTIGUNG DES EIGENTUMS
Der Mieter hat die Mietsache von Zugriffen Dritter freizuhalten und dem Vermieter Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichem Vermieter-Pfandrecht usw. sofort anzuzeigen und nachzuweisen. Der Mieter ist gegebenenfalls zur Intervention verpflichtet und trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich werden. Der Vermieter und seine Beauftragten haben das Recht, die Mietsache jederzeit zu Austausch- oder Reparaturzwecken abzuholen.

5. VERZUGSFOLGEN
Für jede durch Zahlungsverzug des Mieters notwendige Mahnung werden Pauschalspesen in Höhe von 10,00 berechnet. Im Verzugsfalle berechnet der Vermieter vom Tage der Fälligkeit bis zum Zahlungseingang 4% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank als Verzugszinsen. Kommt der Mieter mit einer Monatsmiete oder einer anderen Zahlung länger als 30 Tage in Rückstand oder erfüllt er eine der in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen nicht, so hat der Vermieter für den Fall, dass der Mieter innerhalb zwei Wochen auf eine entsprechende Mahnung hin seine Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen nicht erfüllt, das Recht, alle noch nicht fälligen Mieten sofort zahlbar zu stellen und diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Erfolgt keine Zahlung, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache in Verwahrung zu nehmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einer Kündigung des Mieters unter „besonderen Umständen“ zuzustimmen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt eine Storno-Gebühr in Höhe von drei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher MwSt. pro Gerät zu berechnen, fällig rein netto einzuholen.

6. GEFAHRTRAGUNG
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, oder der grob fahrlässigen Beschädigung der Mietsache, aus welchem Grund auch immer, trägt der Mieter. Solche Ereignisse entbinden den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, die vereinbarten Mieten zu zahlen oder von irgendeiner anderen Verpflichtung des Vertrages.

7. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE DES VERMIETERS
Alle Rechte des Vermieters, die sich aus diesem Vertrag ergeben, können ohne Benachrichtigung des Mieters an Dritte abgetreten werden.

8. RÜCKGABE DER MIETSACHE
Bei Ablauf des Mietvertrages wird die vollständige, einwandfreie Mietsache gegen eine anteilige Abholungspauschale für den Mieter abgeholt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grunde, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache mit allem dazugehörigen Zubehör auf seine Kosten und Gefahr an die Anschrift des Vermieters innerhalb zwei Wochen zu liefern.

9. MIETVERLÄNGERUNG UND KAUFOPTION
Der Mietvertrag verlängert sich automatisch jeweils um die gleiche Vertragsdauer, falls nicht acht Wochen vor Ablauf durch Einschreibebrief vom Mieter gekündigt wird. Nach sechsmonatiger Mietdauer hat der Mieter eine Kaufoption auf die Mietsache. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter, unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste dem Mieter beim Kauf der Mietsache nachstehende Nachlässe einzuräumen:

a) NACH ABLAUF EINER MIETDAUER VON 6 MONATEN: 10 %
b) NACH ABLAUF EINER MIETDAUER VON 9 MONATEN: 20 %
c) NACH ABLAUF EINER MIETDAUER VON 12 MONATEN: 25 %
d) NACH ABLAUF EINER MIETDAUER VON 18 MONATEN: 30 %

10. SONSTIGES
Nebenabreden und Änderungen sind nur rechtswirksam, wenn diese vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Die jeweils gültige Mietpreisliste ist Bestandteil und Berechnungsgrundlage für diesen Vertrag. Der Mietvertrag überträgt sich automatisch auf die Rechtsnachfolger des Mieters. Sofern eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind unwiderruflich Kleve. Der Mieter hat die Abschrift dieses Vertrages erhalten.

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